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Initiative Demenz Partner

Menschenwürde im Polizeieinsatz – Demenz verstehen, Rechte schützen

Ein digitales Training für die Aus- und Fortbildung der Polizei

Im Jahr 2021 waren in Deutschland knapp 1,8 Mio. Menschen an Demenz erkrankt. Nach aktuellen Schätzungen könnte die Zahl bis 2050 auf 2,8 Mio. Menschen steigen. Sollten diese Schätzungen zutreffen, wird die Arbeit der Polizei mit demenzerkrankten Menschen sowohl im Einsatz als auch im Rahmen von Ermittlungstätigkeiten deutlich zunehmen. Personen mit Demenz gehören dabei zu einer besonders verletzlichen Gruppe von Menschen. Vor diesem Hintergrund wurde an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen (HSPV NRW) ein digitales Training für die Aus- und Fortbildung der Polizei entwickelt, das bundesweit erstmalig die Konsequenzen der 2009 in Deutschland in Kraft getretenen UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) für die polizeiliche Praxis ausarbeitet.

Das Training ist das Ergebnis eines zweijährigen, durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) NRW geförderten Forschungsvorhabens unter Leitung von Dr. Emanuel John und Prof. Dr. Tobias Trappe. Kooperationspartner von Seiten der polizeilichen Praxis war die Polizei Hamburg, inhaltlich wurde das Forschungsprojekt begleitet durch die Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. Selbsthilfe Demenz (DAlzG) sowie das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR).

Diese Training verbindet Vorgabe und Erfahrungen der polizeilichen Praxis mit dem Anspruch behinderter Menschen auf Anerkennung als Rechtssubjekte und darauf, gleichberechtig Rechts- und Handlungsfähigkeit zu genießen. Anders als etwa im Bereich der Psychiatrie werden die Konsequenzen dieses Rechts und damit die Orientierung am Willen und den Interessen auch von Menschen, die an Demenz erkrankt sind, für die polizeiliche Arbeit bislang kaum oder gar nicht reflektiert. Vor diesem Hintergrund sensibilisiert die Lernanwendung für die besondere Bedürfnisse sowie für grundlegende Rechte demenzerkrankter Menschen. Angesichts unterschiedlicher Fallkonstellationen werden differenziert Handlungsoptionen aufzeigt, wie die Polizei die betroffenen Personen in der Wahrnehmung ihrer Rechte achten, schützen, aber auch unterstützen kann.

Das Trainingsmodul zielt aber nicht nur auf eine verstärkte Menschenrechtsorientierung in der polizeilichen Arbeit. Auch in seiner didaktischen Umsetzung geht die Lernanwendung neue Wege, indem sie sie gemäß den Standards der 2012 verabschiedeten UN-Erklärung für Menschenrechtsbildung und -training an den Perspektiven der Nutzerinnen und Nutzer, also der Polizistinnen und Polizisten orientiert. Denn Menschenrechtsbildung meint nicht nur Bildung „über“ und „für“ Menschenrechte. Menschenrechtsbildung geschieht vor allem auch dadurch, dass in Bildungsprozessen die Rechte von Lernenden wie Lehrenden geachtet und geschützt werden. Das im Rahmen des Forschungsprojektes entwickelte digitale Training greift daher die jeweils individuellen Perspektiven und Erfahrungen der Lernenden auf, öffnet Räume für eine selbstkritische Reflexion sowie Diskussion und gibt zahlreiche Impulse für eine aktive, an Menschenrechten orientierte Gestaltung etwa der Kommunikation oder der organisatorischen Bedingungen polizeilicher Arbeit.

Das Training steht der polizeilichen Aus- und Fortbildung kostenlos zur Verfügung. Indem einzelne Inhalte gezielt angesteuert werden können und sich der Bearbeitungsumfang eigenverantwortlich skalieren lässt, kann die Anwendung situations- und bedarfsgerecht genutzt werden. Durch ihren digitalen Charakter, den niederschwelligen Zugang sowie die leichte Anwendbarkeit auf allen gängigen Endgeräten (einschließlich Handy) ist das Training einfach und schnell einsetzbar.

Ihr Weg zum Training 

Gefördert durch:GKV-Spitzenverband
Unterstützt von:Bundesministerium für GesundheitBundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und JugendNationale Demenzstrategie